Sterbefall – was tun

1. Sterbefall zu Hause

  • Sofort den Hausarzt informieren. Er stellt den Totenschein (Leichenschauschein) aus. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, rufen Sie den Notarzt 030 310 03-1, den nächsten erreichbaren Arzt oder die Feuerwehr 112.
  • Halten Sie bitte den Personalausweis des/r Verstorbenen bereit. Der Bestatter Ihrer Wahl ist jederzeit, auch nachts erreichbar.

2. Sterbefall im Krankenhaus

  • Die notwendigen Papiere werden von der jeweiligen Krankenhausverwaltung ausgestellt und vom Bestattungsinstitut dort entgegengenommen.
  • Sie können der Verwaltung schon vorher mitteilen, welchen Bestatter Sie im Ernstfall beauftragen werden. (Heiminfo)

3. Sterbefall – Senioreneinrichtung

  • Die Verwaltung veranlaßt die Todesfeststellung.
  • Meist ist die umgehende Abholung eines Verstorbenen notwendig
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre und die Telefonnummer des zu beauftragenden Bestatters in der Verwaltung bekannt sind.
  • Von einer “Vorzeitigen Regelung” (Bestattungsvorsorgevertrag) sollten Sie die Heimverwaltung schriftlich in Kenntnis setzen.
  • Teilen Sie der Verwaltung und Ihrem Bestatter die Abwesenheit Ihrer Angehörigen (Urlaub etc.) mit.
  • Ihr Bestatter ist jederzeit, auch nachts erreichbar.
  • Hinterbliebene haben immer die freie Wahl des Bestattungsinstitutes.
  • Sollte die Abholung Ihres Angehörigen aus irgendeinem – von Ihnen nicht zu verantwortenden – Grund von einem anderen Bestatter durchgeführt worden sein, sind Sie in keinem Fall an diesen Bestatter gebunden und können den Auftrag frei vergeben.


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