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1. Sterbefall zu Hause
- Sofort den Hausarzt informieren. Er stellt den Totenschein (Leichenschauschein) aus. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, rufen Sie den Notarzt 030 310 03-1, den nächsten erreichbaren Arzt oder die Feuerwehr 112.
- Halten Sie bitte den Personalausweis des/r Verstorbenen bereit. Der Bestatter Ihrer Wahl ist jederzeit, auch nachts erreichbar.
2. Sterbefall im Krankenhaus
- Die notwendigen Papiere werden von der jeweiligen Krankenhausverwaltung ausgestellt und vom Bestattungsinstitut dort entgegengenommen.
- Sie können der Verwaltung schon vorher mitteilen, welchen Bestatter Sie im Ernstfall beauftragen werden. (Heiminfo)
3. Sterbefall – Senioreneinrichtung
- Die Verwaltung veranlaßt die Todesfeststellung.
- Meist ist die umgehende Abholung eines Verstorbenen notwendig
- Stellen Sie sicher, dass Ihre und die Telefonnummer des zu beauftragenden Bestatters in der Verwaltung bekannt sind.
- Von einer “Vorzeitigen Regelung” (Bestattungsvorsorgevertrag) sollten Sie die Heimverwaltung schriftlich in Kenntnis setzen.
- Teilen Sie der Verwaltung und Ihrem Bestatter die Abwesenheit Ihrer Angehörigen (Urlaub etc.) mit.
- Ihr Bestatter ist jederzeit, auch nachts erreichbar.
- Hinterbliebene haben immer die freie Wahl des Bestattungsinstitutes.
- Sollte die Abholung Ihres Angehörigen aus irgendeinem – von Ihnen nicht zu verantwortenden – Grund von einem anderen Bestatter durchgeführt worden sein, sind Sie in keinem Fall an diesen Bestatter gebunden und können den Auftrag frei vergeben.
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