Im Pflegefall kann es sein, dass das Sozialamt verlangt, dass Ihr Sparkonto aufgelöst wird.
Schützen Sie Ihr Geld mit einer Bestattungsvorsorge.
Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter gibt Antworten:
Schon zu Lebzeiten sollte man sich mit dem Sterben und dem Tod auseinandersetzen und die Bestattung regeln. Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung des Geldes für die Bestattung wichtig.