Frage einer Berliner Witwe: Warum muß ich so lange auf die Sterbeurkunden meines verstorbenen Mannes warten? Ich brauche die Witwenrente, weil ich über keine eigenen Einkünfte verfüge, kann den Antrag aber erst nach Erhalt seiner Sterbeurkunde stellen.
Antwort von Luhmann Bestattungen Berlin: Die Situation in den Berliner Standesämtern ist z.Zt. weiter angespannt. (Dieser Zustand, zur Erläuterung für Nicht-Berliner, besteht schon seit mindestens 3 Jahren. Im Berliner Umland bekommt man Urkunden allgemein schneller.) Das Ausstellen von Urkunden dauert im günstigsten Fall drei Tage, im schlimmsten Fall bis zu zwölf Wochen – das sind 3 Monate! Es ist zwar kein Trost, aber Eltern von frisch geschlüpftem Nachwuchs warten auch so lange auf eine Geburtsurkunde, mit der sie Kindergeld, Erziehungsgeld und die Aufnahme in die Krankenkasse beantragen können.
Es bleibt der Weg zum Sozialamt …
Unsere Außendienstmitarbeiter sitzen oft schon ein bis zwei Stunden vor Öffnung eines Standesamtes in den Ämtern, um überhaupt eine Chance auf Abfertigung zu haben. Es gibt leider bei keinem Berliner Standesamt gesonderte Öffnungszeiten für Bestatter, um eine bevorzugte Bearbeitung der Beurkundung zu erreichen. Selbstverständlich haben wir Standesbeamte auf die durch zu späte Beurkundung entstehende finanzielle Not von Witwen und Witwern hingewiesen. Es wurde uns geantwortet, den Betroffenen bliebe nur der Weg zum Sozialamt … .
Kein Provisorium bei der Witwenrente
Bei den Geburtsurkunden gibt es seit einiger Zeit in Berlin eine Übergangslösung: Der Geburtsschein der Klinik wird als Ersatz bei Kindergeldstelle und Krankenkasse akzeptiert. Sitzt die Krankenkasse nicht in Berlin, reagiert man dort zwar mit Unglauben und Erstaunen über die Berliner Verhältnisse, nimmt aber nach Absprache mit der Chefetage den Geburtsschein als Ersatz an mit der Bitte, die Geburtsurkunde schnellstmöglich nachzureichen. Einer unserer Mitarbeiter hat es selbst bei seinem Sohn erlebt: Der Junge wurde im Dezember 2017 geboren und die Urkunde wurde erst im März 2018 zugestellt.
Der Anspruch verfällt nicht
Wird die Sterbeurkunde später als die vorgeschriebenen drei Monate eingereicht, verfällt der Anspruch auf die Auszahlung der Witwenrente nicht. Das Geld wird in voller Höhe aber erst nach der formellen Antragstellung mit Sterbeurkunde zusammen mit der ersten reduzierten Witwenrente gezahlt.
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Der hinterbliebene Partner hat grundsätzlich Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (dem sogenannten Sterbevierteljahr) erhält er die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen weiter.