Im Pflegefall kann es sein, dass das Sozialamt verlangt, dass Ihr Sparkonto aufgelöst wird.
Schützen Sie Ihr Geld mit einer Bestattungsvorsorge.
Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter gibt Antworten:
Schon zu Lebzeiten sollte man sich mit dem Sterben und dem Tod auseinandersetzen und die Bestattung regeln. Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung des Geldes für die Bestattung wichtig.
Man sollte schon frühzeitig den äußeren Rahmen der Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, in Zeiten der Trauer sich auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. Auch vermeidet man mögliche familiäre Streitigkeiten über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Meine Bestattung. Reicht da kein Sparbuch?
Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch“? Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die vorgesehene Bestattung verwenden.
Welche Form der Bestattungsvorsorge ist also zweckmäßig?
Bestatter bieten sogenannte Bestattungsvorsorge‐Beratungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sein sollen. Beratung und Vorsorgevertrag sind kostenlos. Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd‐ oder Feuerbestattung, der Grabart, dem Blumenschmuck, der Trauerfeier und vielem mehr.
Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dafür gibt es im Grunde nur zwei sichere Möglichkeiten:
Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Der Kunde zahlt, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen sicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird dieses Geld dann an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt.
Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als 70 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten auch bei Suizid oder bei Unfalltod sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt.
Gute Bestattungsvorsorge braucht finanzielle Sicherheit!
Der Vorteil einer Treuhandanlage oder einer Sterbegeldversicherung ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe und im Rahmen der Ortsüblichkeit im Bedarfsfall vom Sozialamt nicht angetastet werden dürfen!
Wie finde ich einen Bestatter, der mich kompetent zum Thema Bestattungsvorsorge beraten kann?
Auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter www.bestatter.de sind rund 81 % der in Deutschland tätigen Bestattungsunternehmen gelistet, natürlich auch Luhmann Bestattungen aus Berlin-Britz. Gerne stehen wir Ihnen in einem Gespräch vor Ort Rede und Antwort.
Weitere Informationen
Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Stephan Neuser, Generalsekretär
Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf
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